3D-Text: Massage
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...ist grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung in unserer Praxis möglich, vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung, sondern um eine Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge handelt. Sofern Ihr Arzt / Ihre Ärztin eine Massage zwar für sinnvoll, nicht jedoch für zwingend medizinisch erforderlich hält, wird Ihnen als Kassenpatient diese aus Kostengründen in aller Regel nur noch selten verordnet. Dennoch besteht prinzipiell die Möglichkeit einer sog. “Wunschverordnung” auf Privatrezept, welches von einer Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung allerdings ausgeschlossen ist.

In beiden Fällen orientiert sich unser Honorar lediglich an dem Betrag, der üblicherweise auch von den Ersatzkassen erstattet wrd. Wir bieten Ihnen jedoch - gegen einen moderaten Honoraraufschlag - die Wahl zwischen der Regelbehandlungszeit von 15 Minuten und einer auf ca. 30 Minuten angesetzten Massage.

Fragen Sie uns bitte nach unseren Sondertarifen für gesetzlich versicherte Patienten!

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