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Stellungnahme von Herrn Dr. med. Richter-Reichhelm, 1. Vorsitzender der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung im Deutschen Ärzteblatt 98 Heft 25 vom 22.06.01:

"...Die auf den Versorgungsbedarf im einzelnen Fall ausgerichteten Heilmittelkataloge versetzen den Arzt in die Lage, die Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungsweise zu belegen, und bieten somit ein Instrument, sich vor individuellen Regressen zu schützen...
...Die Verordung im Rahmen des Heilmittels des Regelfalls ist auf der Grundlage einer eindeutigen Indikationsstellung grundsätzlich als wirtschaftlich zu betrachten...
...Mit den Richtlinien ist der Arzt bei seinen indikationsgerechten, wirtschaftlichen Verordnungen auf der sicheren Seite...”

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