*Bei der Position “Manuelle Therapie” wird in der Beihilfe-Preisliste ausdrücklich von einem Richtwert von 30 Minuten je Therapieeinheit ausgegangen. Die Beihilfestellen können
den Therapeuten jedoch nicht vorschreiben, diese Zeit tatsächlich aufzuwenden, da dieser Richtwert willkürlich festgelegt und mit den Leistungserbringern nicht vertraglich vereinbart wurde. Vertragspartner ist der
Patient, nicht seine Beihilfestelle. **Der untere Richtwert der gesetzlichen Krankenkassen und der Postbeamtenkrankenkasse A beträgt für Manuelle Therapie lediglich 15 Minuten. Bei den in der
Gegenüberstellung angegebenen 20 Minuten handelt es sich hingegen um die realistische Durchschnittszeit, der tatsächlich von den Physiotherapeuten für diese Leistungsposition aufgewendet wird. ***Besonders pikant: Selbst die Postbeamten Krankenkasse A erstattet erheblich mehr, als man dem Rest des verbeamteten öffentlichen Dienstes in Form der Beihilfesätze zugesteht!
****Zur Behandlungszeit zählen alle Aufwendungen, die die Praxis im Zusammenhang mit einer Behandlung zu erbringen hat. Hierzu zählen auch die Dokumentation der Behandlung, die Vor-
und Nachbereitung der Behandlungsräumlichkeiten, die Zeit für die Vereinbarung und ggf. Umplanung von Terminen, die ggf. erforderliche Rücksprache mit der ärztlichen Praxis usw. |