Krankengymnastik mit Gerät |
“Krankengymnastik mit Gerät” (KGG) ist ein Synonym für eine abgespeckte Form der Medizinischen Trainingstherapie. Es handelt sich hierbei um ein auch für gesetzlich
versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf. Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, denen
eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Vorgesehen ist die KGG Seitens der Krankenkassen als Gruppentherapie, sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, die gleichzeitig
Behandlungstermine in Anspruch nehmen können, bieten wir diese Leistung gleichfalls als Einzelbehandlung an. Alle Therapeuten unserer Praxis sind für die Durchführung dieser Leistung qualifiziert. Die Ausstattung unserer Praxis
umfaßt ein Mehrfaches des von den Krankenkassen geforderten Mindeststandards. Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 60 Minuten |
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