Elektrotherapie |
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993: . “Elektrobehandlung mit feststehenden Impulsparametern, Elektrobehandlung unter Verwendung konstanter galvanischer Ströme oder von unterschiedlichen Impulsströmen (z. B. diadynamische Ströme, Ultrareizstrom, Impulsgalvanisation, stochastischer Strom, mittelfrequente Wechselströme, Interferenzströme), mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen oder Amplituden sowie frequenzmoduliert bzw. auch kombiniert appliziert, zur Duchblutungsförderung, Schmerzlinderung, Muskeltonusregulation (Detonisierung oder Tonisierung), Stoffwechselsteigerungen, Flüssigkeitsverschiebung sowie vegetativer Stimmulation.”
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Elektrogymnastik |
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993: . “Elektrobehandlung zur gezielten Behandlung von schlaffen Lähmungen mit genau definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Schädigungsgrad der Lähmung angepaßt sind. Hierzu zählen Exponentialströme (ggf. Schwellströme). Durch gezielte bipolare, meist jedoch monopolare selektive Reizung der geschädigten Muskels sollen Atrophie und Degeneration der Muskulatur verhindert bzw. in Grenzen gehalten werden.” |
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