Standardisierte Heilmittelkombination “D1” |
Die Standardisierte Heilmittelkombination “D1” wurde mit den neuen Heilmittelrichtlinien eingeführt, um dem Therapeuten eine bedarfsgerechte Anpassung therapeutischer Mittel an den fortschreitenden Heilungsprozeß zu ermöglichen. Zu den hier vorgesehenen Heilmitteln zählen neben der klassischen Krankengymnastik auch die Krankengymnastik mit Gerät, die Manuelle Therapie sowie diverse therapiebegleitenden Maßnahmen wie Thermo- oder Elektrotherapie. Ohne Kassenzulassung für Manuelle Therapie oder die gerätegestützte Krankengymnastik lassen sich über 80 % der in den Heilmittelrichtlinien genannten Indikationen für die D1-Verordnung nicht gemäß der Vorschläge dieser Richtlinien behandeln. Aufgrund entsprechender Zusatzqualifikationen und der Bereitstellung der erforderlichen technisch-apparativen Praxisausstattung, sind wir zur Durchführung der Standardisierten Heilmittelkombination von allen Krankenkassen zugelassen. Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 60 Minuten |
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