Wärme-/Kältetherapie
Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie

Wärmepackungen:
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:.

“Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile mit erhitzten Paraffin-Peloid- Gemischen zur Applizierung intensiver Wärme mit der therapeutischen Zielsetzung starker Hyperämisierung, Stoffwechselsteigerung, Schmerzlinderung, Detonisierung hypertoner Muskulatur sowie reflektorischer Reaktionen auf tieferliegende Organe sowie Behandlung mit wasserhaltigen Peloiden, z. B. Moorpelose, Fango oder Schlick.

Zur Aufbereitung der Packungen sind spezielle Aufbereitungsanlagen notwendig. Bei Verwendung von Paraffin bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen kann die Packungsmasse nach entsprechender Definition durch mindestens viertelstündiges Erhitzen auf 130°C mehrfach wiederverwendet werden (Nach Angabe des Herstellers, höchstens jedoch vierzigmal).

Bei Anwendung von Moor-, Pelose-, Fango oder Schlickpackungen kann das Packungsmaterial nur für dieselbe Person wiederverwendet werden, sofern es in geeigneten und namentlich gekennzeichneten Behältern aufbewahrt wurde. Warmpackungen sind teilweise als Einzelbehandlung, in der Regel aber insbesondere in Verbindung mit krankengymnastischen Behandlungsformen im Zusammenhang angezeigt.”

Wärmepackungen werden von uns unter Verwendung von natürlichen und hygienischen Ascend-Einmal-Naturmoorpackungen ausgeführt. Diese besitzen entscheidende Vorteile gegenüber herkömmlichen Packungen. Wünschen Sie hierzu weitere Informationen? Klicken Sie bitte HIER!

 

Wärmeanwendung:
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993: .

“Behandlung mit gestrahlter oder geleiteter Wärme durch Glühlicht, Strahler oder Heißluft zur Durchblutungsförderung, Muskeldetonisierung und Schmerzdämpfung. Der therapeutische Effekt kann zusätzlich durch Verwendung sog. feuchter Wärme (zusätzliche Auflage feuchtwarmer Tücher auf der Haut) variiert werden.

Diese Behandlungsform ist insbesondere als Tonusmindernde Vorbehandlung für eine nachfolgende Krankengymnastik und/oder Massage angezeigt.”

 

Eisanwendung:
Definition laut VdAK-Vertrag vom 18.05.1993:  .

“Behandlung in Form von Eiskompressen (in Eiswasser getauchte bzw. mit Eiswürfeln gefüllte oder mit Salzwasser geformte Frotteetücher), tiefgekühlten Kälte-Gel- Beuteln, direkter Abreibung (Eismassage, Eiseinreibung), Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- und Armbadewannen mit lokaler Applikation intensiver Kälte zur Entzündungshemmung, Herabsetzung der Schmerzempfindung und des Stoffwechsels sowie zur Detonisierung hypertoner und verspannter Muskulatur.”

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