Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993: “Krankengymnastik ist ärztlich verordnete
Bewegungstherapie, ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird. Information, Motivation und Schulung
des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als unerläßlicher Bestandteil der ärztlich verordneten Behandlung selbstverständlich. Die gezielte Schulung des Patienten im
Gebrauch seiner Hilfsmittel ist verordnungsfähige Aufgabe des Krankengymnasten/Physiotherapeuten.”
Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 15 Minuten
(Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung)
Wir investieren prinzipiell mehr Zeit in die Behandlung unserer Patienten, als dieser Richtwert vorgibt! Home
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