![]() |
Krankengymnastik |
![]() |
![]() |
Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993: “Krankengymnastik ist ärztlich verordnete
Bewegungstherapie, ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.
Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 15 Minuten |
|
. |