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Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993: .
“Hierunter sind alle krankengymnastischen Behandlungsverfahren zu verstehen, die unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungs- mechanismen des
Nervensystems unter Berücksichtigung der sensomotorischen Ausfälle Bewegungsmuster verbessern oder zur Norm zurückführen sollen. Diese Behandlung ist insbesondere Angezeigt bei zentralen Störungen
nach Schädel- Hirntrauma, nach Apoplexie, bei Multipler Sklerose, bei Funktionsstörungen durch Amyothrophische Lateralsklerose (ALS), bei Morbus Parkinson, bei Querschnittlähmung und bei peripheren Störungen
bei Muskeldystrophie, bei Querschnittlähmung, bei MCC (Meningomyelocele), bei komplexen schweren peripheren neurologischen Syndromen mit definierten Ausfällen (Plexuslähmungen), bei ausgedehnten Folgen von Polytraumen mit Funktionsstörungen an zumindest zwei Gliedmaßen oder Rumpf und einer Gliedmaße.”
Nach abgeschlossener Zusatzausbildung und bestandener Prüfung sind mehrere Therapeuten unseres Teams zur Abrechnung dieser besonderen Therapieform mit allen gesetzlichen Krankenkassen, Unfallversicherungsträgern und Privatkassen
berechtigt. Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 25 Minuten
(Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung) Wir investieren prinzipiell mehr Zeit in die Behandlung unserer Patienten, als dieser Richtwert vorgibt. Home Zur Leistungs-Übersicht |